Innenministerium und Wirtschaftsministerium Niedersachsen teilen Kritik der Landesflüchtlingsräte an unzureichender Ausbildungsduldung

In Antwortschreiben vom 6. Juni seitens des niedersächsischen Innenministeriums sowie vom 20. Juni durch das niedersächsische Wirtschaftsministerium wird deutlich, dass die beiden Ministerien die Kritik der Landesflüchtlingsräte (siehe hier) an der unzureichenden Ausbildungsduldung, auch „3+2-Regelung“ genannt. Beide Ministerien sehen jedoch derzeit keine Möglichkeit, auf Bundesebene Nachbesserung für eine klarere Regelung, z.B. in Form einer Aufenthaltserlaubnis während der Ausbildung, zu erreichen. Das Wirtschaftsministerium weist aber darauf hin, dass es ihm nach wie vor die Arbeitsmarktintegration auch von Geduldeten und Flüchtlingen im Asylverfahren ein Anliegen ist.

Antwort MI Nds. auf Positionspapier der Landesflüchtlingsräte siehe hier
Antwort MW Nds. auf Positionspapier der Landesflüchtlingsräte siehe hier

Positionspapier der Landesflüchtlingsräte siehe hier