3+2-Regelung: DIHK möchte Duldung bereits bei EQ und ab sechs Monaten vor Ausbildungsbeginn

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert den weiteren Abbau von Integrationshemmnissen für Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Dazu hat der DIHK elf Vorschläge veröffentlicht. Begrüßenswert sind dabei v.a. die Vorschläge,

  • dass Flüchtlingen unabhängig vom Status der selbe Zugang zur Ausbildungsförderung gewährt werden sollte,
  • die Forderung bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages bereits ab sechs Monaten vor Beginn der Ausbildung eine Duldung zu erteilen,
  • Abschiebungsschutz bereits bei Durchführung einer Einstiegsqualifizierung (EQ) – wie dies in Niedersachsen durch Erlass geregelt ist (siehe hier) – zu gewähren,
  • bei Volljährigkeit sollte nicht automatisch der Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft erfolgen.

Daneben kritisiert der DIHK, dass die Bundesagentur für Arbeit die Frist von 14 Tagen im Falle einer notwendigen Zustimmung zu einer Beschäftigung oftmals nicht einhält und schlägt vor, dass die 14-Tage-Frist-Regelung konsequent eingehalten wird.

Zur Pressemitteilung des DIHK und zum DIHK-Papier „Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung Hemmnisse weiter abbauen“ hier

Informationen zur Ausbildungsduldung (auch „3+2-Regelung“ genannt) hier