Das Projekt „AZF3 – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge“ endete am 30.09.2022. Diese Webseite wird seitdem nicht mehr aktualisiert!
Besuchen Sie gerne unsere Webseite zum Nachfolgeprojekt „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ unter: www.arbeitsmarktzugang.de

Bitte beachten Sie auch die Themensammlung in der rechten Spalte!

Infomaterial

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Fragen:

  • Wer darf mit welchem Aufenthaltsstatus arbeiten oder eine Ausbildung machen?
  • Wer ist für die Arbeitsmarktförderung zuständig, Arbeitsagentur oder Jobcenter?
  • Wer hat Zugang zu welchen Förderinstrumenten?
  • Wer darf studieren?
  • Wer kann einen Sprachkurs besuchen u.v.m.

„Handbook Germany“: Informationen zur Arbeitswelt in Deutschland
in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschto, Persisch und Türkisch sind auf der Seite

„Handbook Germany“

zu finden, die von „neue deutsche medienmacher*innen“ betrieben wird.
Auch andere hilfreiche Informationen rund um das Leben in Deutschland sind dort zu finden.

Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung

Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und junge Heranwachsende:
Bleiberecht für junge Geflüchtete nach § 25a Aufenthaltsgesetz– Eine Arbeitshilfe für Beratende und Unterstützende in Niedersachsen, Flüchtlingsrat Niedersachsen (2 /2020)

Anwendungshinweise des niedersächsichen Innenministeriums zu § 25a AufenthaltsG vom 3.07.2019

Bleiberechtsregelungen gemäß §25a und §25b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendungen Arbeitshilfe für Berater_innen, Paritätischer Gesamtverband (Nov. 2017)

Handreichung: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung mit Hilfe einer Ausbildung (Stand 29.05.2017)
Diese gemeinsame Handreichung der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates Niedersachsen und des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück behandelt die Fragestellung, welche aufenthaltsrechtliche Perspektive eine Ausbildung Migrant_innen mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG hinsichtlich einer Aufenthaltsverfestigung bietet. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der niedersächsischen Erlasslage. Die Handreichung richtet sich an hauptamtliche Flüchtlingsberater_innen und ersetzt keine juristische Einzelfallberatung.

Wer darf mit einer Duldung oder während des Asylverfahrens (mit Aufenthaltsgestattung/BÜMA/Ankunftsnachweis) unter welchen Bedingungen eine Ausbildung oder andere Beschäftigung aufnehmen?
Übersicht der GGUA (Stand 17.08.2016) siehe hier

Wer darf mit Duldung oder im Asylverfahren (mit BÜMA/Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsgestattung) ein Praktikum machen? Wann ist eine Beschäftigungserlaubnis notwendig?
Übersicht von der GGUA (Stand 17.08.2016) siehe hier

Wer bekommt Zugang zu Schule, Studium, Freiwilligendienst, Hospitation und Arbeitsgelegenheiten (mit Duldung oder im Asylverfahren/BÜMA/Ankunftsnachweis/Aufenthaltsgestattung):
Eine Übersicht, wer im Asylverfahren oder mit einer Duldung Zugang zur Schule, zum Studium oder zu Beschäftigungen wie Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges Jahr, Hospitation oder auch zu Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, gibt die Tabelle der GGUA hier.

Vorrangprüfung für ganz Niedersachsen ausgesetzt:
Seit dem 06.08.2016 ist in 133 Arbeitsagenturbezirken von bundesweit 156 die Vorrangprüfung ausgesetzt. U.a. für ganz Niedersachsen wird somit die Vorrangprüfung derzeit nicht angewendet. Die Aussetzung der Vorrangprüfung ist gemäß § 32 Abs. 5 der Beschäftigungsverordnung möglich. Diese Regelung findet für drei Jahre Anwendung, damit also bis zum 05. August 2019.

Die Vorrangprüfung besagt, dass die Bundesarbeitsagentur vor Zustimmung zu einer Beschäftigung zunächst prüft, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer_innen für eine Beschäftigung, für die eine Erlaubnis beantragt wird, zur Verfügung stehen.

Handreichung: Soziale Rechte für Flüchtlinge:
Eine umfangreiche Übersicht über den Zugang zu sozialen Leistungen und den Zugang zum Arbeitsmarkt gibt die Handreichung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes „Soziale Rechte für Flüchtlinge“ mit Tipps für die Beratungspraxis und tabellarischer Übersicht zu den verschiedenen Aufenthaltspapieren.
Zur Handreichung „Soziale Rechte für Flüchtlinge“ hier.

Leitfaden „Flüchtlinge – Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter“, Stand  03/2017:
Ein Leitfaden insbesondere für Mitarbeiter_innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter zu Arbeitsmarktzugang und Arbeitsmarktförderung, hilfreich aber auch für andere. Der Leitfaden berücksichtigt auch die jüngsten Änderungen durch das Integrationsgesetz. Den Leitfaden gibt es als pdf-Datei hier

Der Leitfaden „Flüchtlinge – Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter“, Stand  01/2017  liegt als Druckfassung vor und ist über den Flüchtlingsrat Niedersachsen zu beziehen.


Übersicht Leistungen für Asylbewerber_innen und Flüchtlinge nach SGB II und SGB III
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Übersicht erstellt, welche Maßnahmen nach SGB III für Menschen im Asylverfahren sowie nach SGB II für anerkannte Flüchtlinge zur Verfügung stehen. Weiterhin stellt die BA vor, wie eine optimale Förderkette gestaltet sein sollte, damit die Integration in Ausbildung oder Arbeit gelingen kann.
Wichtig noch der Hinweis, dass für Asylbewerber_innen aus Ländern mit „guter Bleibeperspektive“ (derzeit Eritrea, Irak, Iran und Syrien) bereits vor Ablauf des 3-monatigen grundsätzlichen Beschäftigungsverbots Maßnahmen nach § 45-SGB III (z.B. Perf/PerjuF) angewendet werden können.

Übersicht der BA Maßnahmen nach SGB II und SGB III hier

Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und Migrant_innen, 7. Auflage, Juni 2015
Dies ist die mittlerweile siebte Auflage des Leitfadens, indem alle jüngsten gesetzlichen Änderungen, die zum 01.08.2015 in Kraft getreten sind, berücksichtigt wurden.
Den Leitfaden gibt es nur als pdf-Datei hier

Aktualisierungen zum Leitfaden, 7. Auflage, Stand 10.08.2015
Inzwischen (Stand 01.06.2016) sind weitere gesetzliche Änderungen eingetreten: Zum einen Erleichterungen bei Praktika für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, siehe hier.
Zum anderen Änderungen, die v.a. Menschen aus sog. „sicheren Hekunftsstaaten“ betreffen.

Erstinfos für Asylsuchende
Eine Informationsbroschüre für neu in Deutschland angekommene Asylbewerber_innen, die über den Ablauf des Asylverfahrens, die Rechte der Asylsuchenden und dem Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Qualifikation informiert.
In der fünften Auflage von Dezember 2015 unseres Erstinfos für Asylsuchende sind die gesetzlichen Änderungen bzgl. Arbeitsmarktzugang bis einschließlich November 2015 berücksichtigt.
Erstinformationen für Asylsuchende 5. Auflage, Deutsch 12/2015
Introductory Information for Asylumseekers, English Version, 5th Edition 12/2015
premières informations pour demandeurs d’asile, version français, 5e édition 12/2015
Erstinfos, 5. Auflage, Arabisch 12/2015
Erstinfos, 5. Auflage, Farsi 12/2015
Auch als Printausgabe zu bekommen (außer in Farsi). Bitte beim Flüchtlingsrat Niedersachsen nachfragen, Kontakt siehe hier

Zugang zu Ausbildung und Ausbildungsförderung
Ein Leitfaden des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (Stand 2020), der Auskunft gibt, unter welchen Bedingungen Flüchtlinge und andere neu Zugewanderte eine Ausbildung machen und Förderung bei der Ausbildung erhalten können, siehe hier.

Stellungnahme des Niedersächsischen Innenministeriums zum Arbeitsmarktzugang zu einem Praktikum/zu einer Hospitation
In einer Rundmail vom 19.11.2014 vom Niedersächsischen Innenministerium (MI) an die Niedersächsischen Ausländerbehörden hat das MI zur Frage des Arbeitsmarktzugangs zu einem Praktikum bzw. zu einer Hospitation und zur rechtlichen Abgrenzung beider Tätigkeiten voneinander Stellung genommen. Ein umgangssprachlich als Schnupperpraktikum bezeichnetes Praktikum, welches nicht im Rahmen einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums oder eines EU-geförderten Programms stattfindet, ist zustimmungspflichtig während eine Hospitation zustimmungsfrei ist. Die Stellungnahme finden sie hier.

Beratungsstelle für mobile Beschäftigte
Für Ratsuchende Arbeitnehmer_innen aus dem Ausland hat Arbeit und Leben Beratungsstellen in Oldenburg, Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Hannover eingerichtet. Per Telefon, Email oder in persönlicher Beratung können sich dort Arbeitnehmer_innen beraten lassen, wenn sie Fragen rund um die Arbeit oder Probleme mit Arbeitgeber_innen haben. Die Beratung wird in den Sprachen Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Englisch, Russisch und Deutsch sowie mit Hilfe von Dolmetscher_innen in weiteren Sprachen angeboten.
Infos hier: https://www.beratungsstelle.mobi/

Erlass des niedersächsischen Innenministeriums zu Nebenbestimmungen bzgl. Erwerbstätigkeit
In einem per Email am 19.02.2014 an die Ausländerbehörden in Niedersachsen verbreiteten Erlass, stellt das niedersächsische Innenministerium klar, welche Formulierungen in den Nebenbestimmungen in Duldungen und Aufenthaltsgestattungen eingetragen werden sollen, um deutlich zu machen, welcher Arbeitsmarktzugang besteht.
Das Innenministerium weist zudem darauf hin, dass eine betriebliche Ausbildung, ein Freiwilligendienst oder ein Praktikum in einem EU geförderten Projekt für Personen mit Duldung ab dem ersten Tag des Aufenthalts sowie für Personen mit Aufenthaltsgestattung nach drei Monaten Aufenthalt möglich ist.
Im dem nach wie vor gültigen Erlass ist noch von einem Arbeitsverbot von neun Monaten die Rede. Diese „Wartefrist“ ist also nun auf drei Monate verkürzt.
Erlass siehe hier

Wegweiser Selbständigkeit von Drittstaatsangehörigen
Das IQ-Netzwerk hat einen Leitfaden bzw. Wegweiser für Drittstaatsangehörige, die sich selbständig machen wollen, herausgegeben. Die Broschüre gibt Auskunft, wer mit welchem Aufenthaltsstatus berechtigt ist, einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen.
Wegweiser siehe hier

Broschüre Chancen für junge Menschen in unsicheren Aufenthaltsverhältnissen – die Hürden kennen und überwinden!
Die von Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V. herausgegebene Broschüre stellt die Voraussetzungen und Möglichkeiten für junge Leute mit unsicherem Aufenthalt dar, eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen. Die Handreichung richtet sich an Arbeitgeber_innen und Ausbilder_innen sowie junge Menschen mit unsicherem Aufenthalt und stellt unter Berücksichtigung der jüngsten rechtlichen Änderungen die Zugangsmöglichkeiten zu Arbeit und Ausbildung dar.
Broschüre hier herunterladen

DGB-Broschüre „Flucht.Asyl.Menschenwürde. Handreichung zum Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Bildung von Flüchtlingen.“ Teil II Flüchtlingsrecht in Deutschland, Stand 12/2016
Die umfangreiche Broschüre informiert über den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu (Aus)bildung, über Programme der Zugangsförderung und zu Sprach- und Orientierungskursen.
Zur pdf-Datei geht es hier