Afghanische Asylbewerber:innen erhalten schnelleren Zugang zu Integrations­kursen

Das Bundesinnenministerium hatte bereits in einer Pressemitteilung vom 06.01.2022 mitgeteilt, dass Asylbewerber:innen aus Afghanistan nun bereits schon während des Asylverfahrens Zugang zu Integrationskursen bekommen können. Während des Asylverfahrens können nur Asylbewerber:innen aus Staaten, bei denen ein „rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“, im Rahmen verfügbarer Plätze an einem Integrationskurs teilnehmen (vgl. § 44 Abs. 4 AufenthG). Bei Asylbewerber:innen aus Afghanistan wird nun (wieder) davon ausgegangen, dass sie über das Aylverfahren einen Schutzstatus erhalten werden und sie somit die geforderte gute Bleibeperspektive besitzen.

Das BAMF hat in einem Trägerrundschreiben mitgeteilt, dass  die Integrationskurse für Afghan:innen ab dem 17.01.2022 geöffnet werden.
Trägerrundschreiben BAMF, Zugang von Afghan:innen zu Integrationskurden während des Asylverfahrens.

Übersichtstabelle des IQ-Netzwerkes zu Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogenen Deutschkursen (nach § 45 a AufenthG)