aktualisierte Arbeitshilfe: Beschäftigungsverbote für Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung

Das Thüringer IvAF-Netzwerk BleibDran hat zum 01.03.2020 eine aktualisierte Arbeitshilfe herausgegeben, die erläutert, unter welche Bedingungen Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung arbeiten dürfen und in welchen Fällen eine Beschäftigung nicht erlaubt bzw. verboten werden kann.
Arbeitshilfe Beschäftigungsverbote für Menschen im Asylverfahren oder mit einer Duldung hier abrufen.