Aktualisierte Arbeitshilfe zur „3+2-Regelung“/Ausbildungsduldung

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen im Rahmen der IvAF-Netzwerke AZF3 und TAF hat eine aktualisierte Arbeitshilfe zur Anwendung der sog. „3+2-Regelung“ in Niedersachsen herausgegeben. Die Handreichung soll erläutern, unter welchen Voraussetzungen Personen mit Duldung eine Ausbildungsduldung und im Anschluss daran eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken bekommen können. Dabei werden Rechtsprechung und die Erlasslage in Niedersachsen berücksichtigt.

Arbeitshilfe „3+2-Regelung“