Aktueller Stand zur Debatte um ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Seit dem 18.12.2018 gibt es nun zwei Gesetzentwürfe (im November 2018 war es noch einer), die vom Bundeskabinett beschlossen wurde und dem Bundestag wohl so zur Abstimmung vorgelegt werden wird. Es handelt sich dabei um die Entwürfe zum „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ und zum „Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“. Letzteres sieht eine neue „Beschäftigungsduldung“ sowie Änderungen bei der Ausbildungsduldung vor.
Diese Gesetze sind Artikelgesetze, über die Änderungen in bestehenden Gesetzen vorgenommen werden sollen. Sollte der Bundestag den Gesetzentwürfen zustimmen, dann werden die Änderungen, die für das Aufenthaltsgesetz vorgesehen sind – das betrifft u.a. die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung – am 01.01.2020 in Kraft treten.
Eine Übersicht über Veränderungen der aktuellen Gesetzentwürfe gegenüber dem Gesetzentwurf von November 2018 mit Benennung der kritischen Punkte hat Norbert Grehl-Schmitt für Pro Asyl erstellt. Kritik, Stellungnahmen und Erläuterungen zu den Gesetzentwürfen finden sich zudem auf der Webseite des Flüchtlingsrat Niedersachsen.