Anwendungshinweise des BMI zu § 60b AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)

Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zum § 60b AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) herausgegeben. Diese Anwendungshinweise haben keinen bindenden Charakter für die Ausländerbehörden. „Den zuständigen obersten Landesbehörden wird anheimgestellt, diese Anwendungshinweise ihren Anwendungserlassen zu Grunde zu legen“, stellt das BMI den Hinweisen voran.

Anwendungshinweise des BMI zu § 60b AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)