Anwendungshinweise des Bundesinnenministerium zur Duldung bei Ausbildung und bei Beschäftigung

Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zur Ausbildungsduldung, die seit dem 01.01.2020 nach der neuen gesetzlichen Norm nach § 60c AufenthG erteilt wird sowie zur Beschäftigungsduldung, die ebenfalls seit dem 01.01.2020 als eigene gesetzliche Norm nach § 60d AufenthG erteilt wird, herausgegeben.
Diese Anwendungshinweise sind für die Ausländerbehörden nicht bindend und haben (in Niedersachsen) keinen Erlass-Charakter. Sie können aber für die Ausländerbehörden als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
Anwendungshinweise des BMI vom 20.12.2019