Arbeits- und Sozialminister_innenkonferenz fordert: „3+2-Regelung“ auch bei Ausbildung zu Hilfskraft
Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister_innen haben auf ihrer Konferenz in Potsdam am 07.12.2017 einstimmig beschlossen, an den Bund zu appellieren, dass zukünftig auch bei Helferausbildungen eine Ausbildungsduldung erteilt werden kann und so die sog. „3+2-Regelung“ Anwendung finden soll.
Dies hat das niedersächsische Sozialministerium über eine Pressemitteilung bekannt gegeben, siehe hier.