Arbeitshilfe: gefordertes Mindesteinkommen bei Aufenthaltserlaubnis zu Bildungs- und Erwerbszwecken
Claudius Voigt von der GGUA, Projekt Q hat für das IQ-Netzwerk Niedersachsen eine Arbeitshilfe erstellt, die eine Orientierung geben soll über das geforderte Mindesteinkommen für Aufenthaltstitel i.d.R. zu Bildungs- und Erwerbszwecken.
Arbeitshilfe Mindesteinkommen bie AE für Bildungs- und Erwerbszwecke, Januar 2021.pdf