Arbeitshilfe Rechtsansprüche auf erhöhte Grundleistungen nach AsylbLG durchsetzen

Vom Paritätischen Gesamtverband ist nun eine Arbeitshilfe erschienen, die helfen soll, den Rechtsanspruch auf Erhöhung der Grundleistungen nach § 3 Asylbewerbeleistungsgesetz (AsylbLG) durchzusetzen. Wie berichtet, sind die Leistungen seit 2016 nicht mehr erhöht worden, obgleich es eine jährliche Anpassung geben muss. Dadurch sind z.B. für eine_n alleinstehende_n Erwachsene_n die monatlichen Leistungen ca. 17,- Euro zu niederig.
Die Arbeitshilfe erläutert den Hintergrund und zeigt auf, wie man den Anspruch auf die zustehenden Leistungen geltend machen kann.
Arbeitshilfe Anspruch erhöhte Leistungen AsylbLG