Arbeitshilfe zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
Die Ausbildungsduldung oder die Beschäftigungsduldung können für ausreisepflichtige Geflüchtete eine Aufenthaltsperspektive darstellen. Die Voraussetzungen sind jedoch kompliziert und nicht immer ohne weiteres zu erfüllen.
Die Paritätische Gesamtverband hat zu diesem Thema eine ausführliche Arbeitshilfe herausgegeben. Die Autorin Kirsten Eichler von der GGUA stellt darin die rechtlichen Voraussetzungen dar, unter denen über Ausbildung und andere Arbeit eine Aufenthaltsperspektive entstehen kann.
Arbeitshilfe Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Paritätischer, 11-2020