Arbeitshilfen Arbeitsmarktzugang und Leistungen nach SGB II und SGB III für Geflüchtete

Die Zentrale Beratungsstelle Arbeitsmarktintegration und Fachkräftesicherung (ZBS AuF III) hat kürzlich zwei neue Handreichungen veröffentlicht,
auf die wir hier hinweisen wollen, weil sie auf übersichtliche Weise den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Leistungen nach dem SGB II und III für Geflüchtete darstellen.

Die Handreichung  „Kurzinformation für Unternehmen in Niedersachsen – Wie kann ich schutzsuchende Menschen beschäftigen?“ wurde vom Caritasverband Osnabrück herausgegeben
und erläutert für Unternehmen, unter welchen Voraussetzungen geflüchtete beschäftigt werden dürfen und worauf Arbeitgeber_innen achten sollten.

Die zweite Arbeitshilfe „Zugang zum Arbeitsmarkt und Leistungen nach SGB II und SGB III für Migrant*nnen“ ist eine tabellarische Übersicht über den Zugang zu Leistungen nach SGB II und SGB III abhängig vom Aufenthaltsstatus und wurde von der Arbeitsagentur Osnabrück zusammen mit dem Caritasverband Osnabrück herausgegeben.