Asylbewerber_innen mit „guter Bleibeperspektive“: Somalia gehört seit August dazu

Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums gelten seit dem 01.08.2016 auch Asylbewerber_innen aus Somalia als Antragsteller_innen mit „guter Bleibeperspektive“, so dass derzeit Asylsuchende aus folgenden Ländern darunter fallen:
Eritrea
Irak
Iran
Somalia
Syrien

Diese Menschen haben die Möglichkeit im Rahmen verfügbarer Plätze bereits während des Asylverfahrens einen Integrationskurs zu besuchen (§ 44 Abs. 4 AufenthG).

Weiterhin haben sie nach 15 Monaten Aufenthalt Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie eine betriebliche Ausbildung absolvieren (§ 132 SGB III).

Zudem können sie noch bevor sie eine Beschäftigungserlaubnis erhalten können – die sie i.d.R. nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland bekommen -, durch die Agentur für Arbeit aus dem Vermittlungsbudget und mit Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung gefördert werden (§ 131 SGB III).