Auch DIHK und ZDH fordern Bleiberecht für Flüchtlinge in Ausbildung

In einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ fordern der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bessere Zugangsmöglichkeiten zu Ausbildung und Arbeit für Asylsuchende. U.a. fordern sie für Asylbewerber_innen frühzeitige Deutschkurse, Ausweitung der Liste der Mangelberufe, damit dort keine Vorrangprüfung mehr vorgenommen werden muss und ein Bleiberecht für Asylbewerber_innen und Geduldete während der Dauer einer Ausbildung mit einer anschließenden Aufenthaltsperspektive. Derzeit kann für die Zeit einer Ausbildung lediglich eine Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG ausgestellt werden.

Z.T. sind die aufgeführten Forderungen allerdings schon umgesetzt: So kann nach erfolgreicher Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erteilt werden, wenn man eine Stelle im Ausbildungsberuf findet. Auch gibt es bereits jetzt keine Vorrangprüfung mehr für Ausbildungsplätze.

„Berliner Erklärung“  von DIHK und ZDH hier