Beschäftigungserlaubnissen für Geduldete und Gestattete sollen in der Regel zu Gunsten des Beschäftigungszugangs erteilt werden

Das Niedersächsische Innenministerium weist die Ausländerbehörden in einer Email vom 12.03.2020 erneut darauf hin, dass Beschäftigungserlaubnisse für Personen mit Duldung und im Asylverfahren in der Regel zu Gunsten des Beschäftigungszugangs zu erteilen sind.
Siehe Email des nds. Innenministeriums vom 12.03.2020