Beschluss einer Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Bleiberechtsregelung für Geflüchtete bis 26 Jahre

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine Bundesratsinitiative unter anderem zur Erweiterung der potenziell Anspruchsberechtigten nach §25a und §25b Aufenthaltsgesetz um gut integrierte „junge Erwachsene“ am 05.07.2018 beschlossen. Dieser neuen Zielgruppe, also Geflüchteten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, soll eine Aufenthaltsberechtigung erteilt werden, wenn sie die im §25a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz geltenden Voraussetzungen erfüllt. Ein Aufenthalt im Bundesgebiet von mindestens vier Jahren ist beispielsweise Teil dieser Voraussetzungen. Bisher können nur „Jugendliche“ und „Heranwachsende“, also Geflüchtete bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bereits nach vier Jahren in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz wird vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt. In der Meldung des Flüchtlingsrates heißt es aber auch, dass die Bleiberechtsregelung kaum zur Anwendung komme. Es brauche daher auch ein größeres Anwendungsinteresse dieser Bleiberechtsreglung der zuständigen Verwaltungen um eine Verbesserung durchzusetzen.

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages:
https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/presseerklaerungen/2018/Druchsache_LT-SH_19_829.pdf

Meldung des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein:
https://www.frsh.de/artikel/keine-verbesserung-der-bleiberechtsregelung-ohne-anwendungsinteresse-der-verwaltungen/