BMAS öffnet Ausbildungsförderung und berufsbezogene Deutschkurse für Asylbewerber_innen aus Afghanistan

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat entschieden, die in den Zuständigkeitsbereich des BMAS fallenden Integrationsmaßnahmen, die eine gute Bleibeperspektive voraussetzen, für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan für das zweite Halbjahr 2017 zu öffnen“ , wie die Zentrale der Bundesagentur in einer Weisung vom 11.07.2017 an die Regionaldirektionen mitteilt.
Das bedeutet, dass das BMAS bei Asylsuchenden aus Afghanistan davon ausgeht, dass bei ihnen ein „rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“. Bisher traf diese Annahme nur auf Asylbewerber_innen aus den Ländern Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien zu. Nun werden Ausbildungsförderung und berufsbezogene Deutschkurse auch für Afghan_innen, die sich noch im Asylverfahren befinden, grundsätzlich geöffnet.

Erläuterungen dazu sowie Übersichten über den Zugang zu den Leistungen hat Claudius Voigt von der GGUA verfasst, siehe hier.

Geschäftsanweisung der Regionaldirektion NRW an die örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter, die in gleichlautender Form bundesweit gilt, siehe hier.