Bundesrat und FDP-Bundestagsfraktion fordern Schließung der Förderlücke für Geflüchtete

Der Bundesrat fordert in einer Entschließung vom 8. Juni die Bundesregierung (erneut) auf, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die es ermöglicht, dass Gestatten und Geduldeten der Lebensunterhalt „verlässlich gesichert werden kann“. Es sei dringend notwendig, „die leistungs- oder förderrechtlichen Vorschriften so anzugleichen, […] dass Ausbildungs- oder Studienaufnahmen nicht durch das Leistungsrecht verhindert und konterkariert werden“, so der Bundesrat. Die entsprechende Beschlussvorlage liegt als Drucksache Nr. 123/18 B vor.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat mittlerweile am 13.06. dieses Jahres einen Antrag in den Bundestag eingebracht, (in dem zwar nicht alles sachlich richtig beschrieben ist, aber) der die Entschließung des Bundesrates aufnimmt und die Bundesregierung auffordert, die Förderlücke zu schließen (siehe BT-Drucksache 19/2691).

Hintergrund ist eine bestehende Förderlücke für Menschen im Asylverfahren, die eine Ausbildung machen (wollen). Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland haben sie keinen Anspruch auf (ergänzende) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie eine dem Grunde nach förderfähige Ausbildung machen. Gleichzeitig sind sie aber gesetzlich von BAföG-Leistungen ausgeschlossen, BAB erhalten gestattete Flüchtlinge nur, wenn bei ihnen ein „rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“ (siehe dazu auch die Kritik des Flüchtlingsrat Niedersachsen hier).

Angesichts der Tatsache, dass im August das neue Ausbildungsjahr und in dem Zeitraum auch das neue Schuljahr beginnt, muss eine kurzfristigere Lösung her. Leider wird wohl auch ein möglicher Erlass auf Landesebene, der in Niedersachsen umgesetzt werden und über die Härtefallregelung nach § 22 SGB XII die Förderlücke für Geflüchtete im Asylverfahren schließen könnte, noch weiter auf sich warten lassen. Daher müssen kurzfristige Lösungen her zur Überbrückung des Zeitraumes bis die gesetzliche Benachteiligung von Flüchtlingen bei der Ausbildungsförderung durch eine Gesetzesreform beseitigt ist. Dies könnten z.B. Sonderfonds durch die Landesregierungen sein oder evtl. auch privat (z.B. unter Beteiligung von Unternehmen) eingerichtete Fonds.
Die Ungleichbehandlung von Geflüchteten bei der Förderung im Bereich Ausbildung und Beschäftigung muss jedoch grundlegend angegangen werden. Das bedeutet, dass es eine sozialrechtliche Gleichstellung von Gestatteten und Geduldeten mit den anderen dauerhaft hier lebenden Menschen geben muss.