Bundesregierung: „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ positiv – Gesetzesinitiative soll Ausbildungsduldung unter bestimmten Voraussetzungen auf Helfer_innenausbildungen ausweiten.

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage im Bundestag (siehe Antwort Bundesregierung 19/3798) eine Bilanz zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ gezogen. Das Programm soll bewirken, dass mehr junge Leute eine Ausbildung aufnehmen. Dabei sind explizit auch Geflüchtete eine Zielgruppe (so sind z.B. die „Willkommenslotsen“ ein Produkt der Allianz). Die Bundesregierung bewertet das Projekt insgesamt als positiv, u.a. weil im Jahr 2017 mehr Jugendliche eine Ausbildung aufgenommen haben als im Jahr zuvor. Auch das Ausbildungsverhalten der Betriebe sei befördert worden. Trotzdem gäbe es noch Handlungsbedarf, da die Zahl der Ausbildungsplatzsuchenden immer noch auf einem zu hohen Niveau läge.
Weiterhin ergab die Anfrage, dass die Zahl der Ausbildungsverhältnisse von Menschen aus den acht herkunftsstärksten asylrelevanten Ländern von 6.611 Personen in 2016 auf 27.678 Personen in 2017 enorm gestiegen ist. Die Gründe für eine Nichtaufnahme bzw. vorzeitige Beendigung einer Ausbildung sind der Bundesregierung nur punktuell bekannt und seien vielfältig.
Wie die Bundesregierung zudem mitteilt, ist die Wirtschaft ganz offensichtlich mit der bundesweit uneinheitlichen Handhabung der „3+2-Regelung“ unzufrieden und kritisiert auch Entscheidungen der Ausländerbehörden in Bayern und Baden-Württemberg.
Überdies gibt die Bundesregierung bekannt, dass in einem zukünftigen Gesetzgebungsverfahren die „3+2-Regelung“ in der Form erweitert werden wird, dass Helfer_innenausbildungen, an die sich eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschließen kann, zu einer Ausbildungsduldung führen sollen. Das dürfte dann v.a. Helfer_innenausbildungen im Pflegebereich betreffen.