Bundestag beschließt „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“

Der Bundestag hat am 18.05.2107 das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ verabschiedet, womit Änderungen im Aufenthaltsgesetz, im Asylgesetz sowie im SGB XIII beschlossen wurden, die zu erheblichen rechtlichen Einschränkungen für Flüchtlinge führen. Pro Asyl bezeichnet das Gesetzespaket daher auch als „Hau ab-Gesetz“ und übt wie etliche weitere Organisationen heftige Kritik an den Gesetzesverschärfungen.
Die Gesetzesänderungen haben auch Auswirkungen auf den Zugang von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt. So können nun außer den Asylantragsteller_innen aus den „sicheren Herkunftsstaaten“ auch Asylbewerber_innen aus anderen Staaten für bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Während dieser zeit dürfen sie keine Beschäftigung aufnehmen. Pro Asyl weist darauf hin, dass dies gegen die EU-Aufnahmerichtlinie verstößt, nach der Flüchtlinge spätestens nach neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollen.

Sämtliche Kritik an der Gesetzesverschärfung von Pro Asyl im Einzelnen ist hier nachzulesen.