Eckpunkte zur Fachkräftesicherung: Ausweitung „3+2-Regelung“ auf Ausbildung in Helferberufen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verkündet heute (02.10.2018) auf seiner website, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil heute in Berlin Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vorgestellt haben. Um den Bedarf an Fachkräften zu sichern, müssten alle ihren Beitrag leisten, so das Eckpunktepapier. Dazu gehöre auch, „die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung infolge ihres Aufenthaltsstatus ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen.“ Konkret stellen die Minister in Aussicht, dass die sog. „3+2-Regelung“ auch auf Ausbildungen in Helfer_innenberufen ausgweitete wird, also auch in diesen Fällen eine Ausbildungsduldung erteilt werden soll. Die regelmäßige Möglichkeit eines sog. „Spurwechsels“, also aus dem Asylverfahren in einen Aufenthalt zu Erwerbszwecken zu wechseln, soll es aber nicht geben. An dem Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration werde festgehalten. Nichts desto trotz wird im Eckpunktepapier angekündigt :“Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind.“
Darüber hinaus werde sich die Bundesregierung verstärkt dafür einsetzen, dass „mehr Personen eine qualifizierte Ausbildung absolvieren.“
Noch im Oktober soll ein Gesetzentwurf vorgestellt werden.
Artikel zum Eckpunktepapier auf sueddeutsche.de

Artikel vom 03.10.2018 zum Stand der Integration von Geflüchteten auf sueddeutsche.de