Entwurf für Fachkräfteeinwanderungsgesetz: heftige Kritik u.a. vom Flüchtlingsrat Niedersachsen

Das Bundesinnenministerium hat einen ersten Referentenentwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) vorgelegt. Etliche Vereine und Verbände üben daran Kritik, u.a. der Flüchtlingsrat Niedersachsen.
Im wesentlichen wird kritisiert, dass auch zukünftig keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll an ausreisepflichtige Menschen, die eine Ausbildung aufnehmen; sie sollen weiterhin lediglich eine Duldung bekommen. Auch führe der Gesetzentwurf nicht zu mehr Rechtssicherheit und Klarheit sowie zu einer bundeseinheitlichen Umsetzung der „3+2-Regelung“, sondern ließe der Willkür Tür und Tor offen.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen beklagt insbesondere den drohenden Ausschluss von unbegleiteten Minderjährigen aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ von Ausbildungen. Deren Bildungsweg würde versperrt und die Entwicklungsmöglichkeiten verbaut werden.
Überdies stellen die Verbände weitere Verschärfungen fest, die die ausreisepflichtigen Geflüchteten noch stärker unter Druck setzen. Der Gesetzentwurf werde von dem Gedanken der Verwertbarkeit von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt geleitet und humanitäre Aspekte vollkommen außer acht gelassen.

Pressemitteilung Flüchtlingsrat Niedersachsen siehe hier

Gemeinsame Stellungnahme von Verbänden und Vereinen siehe hier

Bewertung des Referentenentwurfs für ein FEG von der GGUA siehe hier

Stellungnahme Pro Asyl zum FEG vom 30.11.2018 siehe hier