Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert höhere Leistungen für alleinstehende Erwachsene in GUs

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert angesichts der Rechtsprechung mehrerer Sozialgericht, darunter auch des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, die grundsätzliche und voraussetzungslose Gewährung von Leistungen auf Basis der Regelbedarfsstufe 1 für alleinstehende Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften (GUs). Dies umso mehr, da angesichts der Corona-Pandemie ein gemeinsames Wirtschaften mit anderen alleinstehenden Erwachsenen noch weit weniger möglich ist, als sonst. Die um 10 % geringere Leistungen auf Basis der Regelbedarfsstufe 2 sieht das Asylbewerberleistungsgesetz seit seiner letzten Änderung im September 2019 vor. Begründet wurde diese Kürzung mit einem vorgeblichen Einspareffekt, den das gemeinsame Wirtschaften in einer Gemeinschaftsunterkunft ermögliche.
Der Flüchtlingsrat weist zudem darauf hin, dass im hessischen Werra-Meißner-Kreis bereits Konsequenzen aus einem jüngsten Gerichtsbescheid des SG Marburg gezogen wurden und dort zumindest bis Ende dieses Jahres grundsätzlich Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 an alleinstehende Erwachsene gezahlt werden.
Eine ähnliche Praxis fordert der Flüchtlingsrat auch für Niedersachsen.

Das niedersächsische Innenministerium hat am 14.01.2021 einen Erlass herausgegeben, der den Sozialbehörden aufgibt, lediglich in jedem Einzelfall zu prüfen, ob auf Grund der Corona-Pandemie Leistungen auf Basis der Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren sind.

Mehr dazu auf der Webseite des Flüchtlingsrat Niedersachsen.