Frist für Identitätsklärung bei Beantragung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung beachten!

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen weist darauf hin, dass Personen, die eine Ausbildungsduldung (nach § 60c AufenthG) oder eine Beschäftigungsduldung (nach § 60d AufenthG) beantragen wollen, die Fristen zur Klärung der Identität berücksichtigen müssen, um den Anspruch auf eine solche Duldung nicht zu verlieren (ggf. wäre dann eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung nur im Wege des Ermessen möglich). In einigen Fällen läuft die Frist am 30.06.2020 ab.

Genaueres ist den Hinweisen auf der Webseite des Flüchtlingsrat Niedersachsen zu entnehmen.

Die Konsequenzen der Beschaffung von Identitätsnachweisen und Pässen müssen in jedem einzelnen Fall individuell bewertet werden. Darum sollten Geflüchtete im Zweifel unbedingt eine Beratungsstellen aufsuchen, um sich Rat zu holen