Gelder für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) werden stark gekürzt

Wie die Süddeutsche Zeitung am 20.04.2017 mitteilte, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zuständigen Minister_innen in den Bundesländern erklärt, dass der Großteil des Geldes, dass für die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) nach § 5a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AslbLG) vorgesehen war, nun umgeschichtet wird und an die örtlichen Jobcenter gehen soll. Von den ursprünglich für FIM bis Ende 2019 eingeplanten 300 Mio. Euro sollen nun 240 Mio. Euro „zur Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets“ der Jobcenter verwendet werden.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die FIM bisher nicht in dem Maße umgesetzt worden sind, wie dies vom BMAS erwartet worden war. Die Ursache sieht das BMAS darin, dass etliche der Asylbewerber_innen, die potentiell in eine FIM hätten vermittelt werden können, binnen kurzer Zeit anerkannt werden und so aus dem AsylbLG in das SGB II wechseln.
An den FIM, die Teil des sog. „Integrationsgesetzes“ sind, gab es bereits seit der Diskussion um das Gesetzespaket deutliche Kritik u.a. vom Flüchtlingsrat Niedersachsen (siehe hier) und dem Paritätischen Gesamtverband (siehe hier). Diese Kritik scheint sich nun zu bewahrheiten.
Das faktische Scheitern der FIM hat Norbert Grehl-Schmitt in einem Beitrag, der auf der homepage des Flüchtlingsrat Niedersachsen veröffentlicht ist, kommentiert (siehe hier).