Homeschooling: Kostenübernahme für digitale Endgeräte

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Weisung an die Jobcenter herausgegeben, die vorsieht, dass für Schüler_innen aus Familien, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres im Bedarfsfall die Kosten für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes für den Schulunterricht übernommen werden. In der Regel sollen bis 350,- Euro zur Anschaffung von Tablets/PCs, Druckern und Druckerpatronen durch die Jobcenter bewilligt werden.

Bisher ohne Berücksichtigung bleiben jedoch die Schüler_innen, die auf Leistungen nach SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen sind.

Harald Thomé von Tacheles e.V. weist darauf hin, dass in verfassungskonformer Auslegung des § 27a Abs. 4 SGB des XII die Sozialämter für Schüler_innen, die Leistungen nach SGB XII bzw. Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, ebenfalls die Kosten für die digitalen Endgeräte übernehmen müsste.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen empfiehlt daher, dass Schüler_innen im Bezug von SGB XII- oder AsylbLG-Leistungen Anträge zur Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte, die für das Homeschooling bestimmt sind, stellen sollten.
Musteranträge sind auf der Webseite des Flüchtlingsrat Niedersachsen verlinkt.

Claudius Voigt von der GGUA hat eine Arbeitshilfe erstellt, in der die Rechts- und Weislungslage erläutert sowie Argumentationshilfe für die Antragstellung gegeben wird:
http://ggua.de/fileadmin/downloads/SGB_XII/PC-Arbeitshilfe_SGB_II_SGB_XII_AsylbLG.pdf