IAB-Kurzbericht: Längere Asylverfahren verzögern Integration und Spracherwerb

In ihrem Kurzbericht kommen die Autorinnen des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) Hanna Brenzel und Yuliya Kosyakova zu dem Schluss, dass ein längeres Asylverfahren die Übergangsrate in die erste Erwerbstätigkeit „statistisch signifikant“ verringert.

„Eine Verlängerung des Asylverfahrens um sechs Monate impliziert eine Verzögerung der Arbeitsmarktintegration um 11 Prozent“, stellen die Autorinnen der Studie fest.

Die Wissenschaftlerinnen werteten Befragungen von knapp 3.700 Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter aus der IAB-SOEP-Befragung aus. Dabei stellte sie auch fest, dass im Durchschnitt aller Befragten nach 20 Monaten Aufenthalt der Eintritt in die Erwerbsarbeit stattfand.

Bemerkenswert, weil den Forderungen vieler Organisationen wie dem Flüchtlingsrat Niedersachsen entsprechend, ist die Schlussfolgerung der Autorinnen aus ihrer Untersuchung: „Insbesondere für Geflüchtete, die sich in länger andauernden Asylverfahren befinden, wird es notwendig sein, das Angebot an Sprachkursen zu erhöhen und die Zugangsbedingungen zu lockern, damit sie sich frühzeitig qualifizieren können. Dies wiederum würde die Chancen für eine erfolgrei-che und nachhaltige Integration erhöhen. Im Falle einer Rückkehr in das Herkunftsland könnten die hier erworbenen Qualifikationen wertvoll für die dortige Wiedereingliederung sein“.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert frühzeitigen Zugang zu Integrationskursen für alle Asylbewerber_innen, unabhängig vom Herkunftsstaat und vermeintlichen Bleibeperspektiven. Zwar ist der Zugang gesetzlich nun mit dem sog. „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“ ein wenig geöffnet worden, jedoch gibt es weiterhin für Asylbewerber_innen, die nach dem 01.08.2019 eingereist sind, die Beschränkung auf diejenigen mit vermeintlich „guter Bleibeperspektive“ (wird seit 01.08.2019 nur noch bei Asylbewerber_innen aus Eritrea und Syrien angenommen). Antragsteller_innen aus den sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ bleiben damit weiterhin vollkommen ausgeschlossen. Zudem bekommen auch diejenigen mit „guter Bleibeperspektive“ nur dann einen Platz im Sprachkurs, wenn noch Plätze verfügbar sind. Ein Anspruch besteht während des Asylverfahrens nicht. Das selbe gilt für Personen mit einer Ermessensduldung (nähere Erläuterungen dazu siehe hier).

IAB-Kurzbericht 6/2019