IAB-Stellungnahme zum Asylbewerberleistungsgesetz: Kein Pull-Effekt durch Sozialleistungen belegt
Das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit) hat vor dem Hintergrund einer anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine Stellungnahme abgegeben. Darin befasst sich das IAB insbesondere mit Fragen zu empirischen Erkenntnissen zu bedarfsrelevanten Minder- bzw. Mehrbedarfen von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG sowie den Zusammenhängen zwischen Bedarfen von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG und deren Aufenthaltsdauer bzw. rechtlichem Status im Bundesgebiet.
Das IAB stellt v.a. fest:
„Die Kürzung der Leistungssätze für die Asylsuchenden im Vergleich zu Leistungsbeziehenden nach dem SGB II bzw. dem SGB XII steht im Kontext einer gesellschaftlichen Diskussion über die Anreizwirkungen, sogenannte Pull-Effekte, von sozialen Transferleistungen nach dem AsylbLG. Die Befürchtung, dass die Höhe der Leistungssätze des AsylbLG systematisch die Anreize für die Migration nach Deutschland bzw. die Rückkehr in die Herkunftsländer der Asylsuchenden beeinflusst – also die Aufenthaltsdauer und den Aufenthaltsstatus – wird allerdings nicht durch belastbare empirische Befunde aus der Migrationsforschung gestützt.“