IAB und Berufsbildungsbericht: Förderung von Sprache und Maßnahmen der Ausbildungsförderung für Geflüchtete wichtig

Der Berufsbildungsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2017 (siehe ab Abschnitt 2.6.1.2) stellt fest, dass die Integration Geflüchteter in den Ausbildungsmarkt Zeit benötigt und hebt die enorme Bedeutung kontinuierlicher Sprachförderung hervor. Gleichzeitig hätten jedoch mehr Leute aus typischen Fluchtherkunftsländern Ausbildungsverträge abgeschlossen haben. Zahlen der BA belegten zudem, dass die Zahl Geflüchteter, die bei den örtlichen Arbeitsagenturen als Suchende für Ausbildungsstellen registriert sind, von 10.253 in 2016 auf 26.428 in 2017 deutlich gestiegen ist. Immerhin 35,9 % der über 26.428 Bewerber_innen konnten in eine Ausbildung vermittelt werden. Trotzdem ist die Vermittlungsquote in Ausbildung damit immer noch deutlich unter der von Personen ohne Fluchthintergrund (48,4%).

Der Bildungsbericht hebt hervor, dass in der Zeit September 2016 bis August 2017 Maßnahmen der Ausbildungsförderung von Geflüchteten sehr häufig in Anspruch genommen wurden. Der Bericht stellt fest, dass besonders das Instrument der Einstiegsqualifizierung (EQ) von Flüchtlingen oft genutzt wurde. Jede_r dritte Teilnehmer_in einer EQ hatte einen Fluchthintergrund. Maßnahmen zur „Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach § 45 SGB III, die speziell auf Flüchtlinge zugeschnitten sind, wurden in selben Zeitraum von 15.121 Geflüchteten absolviert.

Auch der Zuwanderungsmonitor des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für April 2018 (siehe hier) kommt zu der wiederholten Einschätzung, dass die Sprachförderung sowie Investitionen in Bildung allgemein für den Zugang zum Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung sind. Aufgrund fehlender Sprachkenntnisse und geringer Anteile von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie rechtlicher und institutioneller Hürden würden sich die Flüchtlinge nur schrittweise in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren.

Trotz der besonderen Herausforderungen, denen sich Geflüchtete gegenüber sehen, ist deren Beschäftigungsquote auf 25,2% und damit um 8,2% gegenüber dem Vormonat signifikant gestiegen. Dadurch ist auch deren Arbeitslosenquote um 9,9% auf 41,5% gefallen.

Letztlich bestätigen der Bundesbildungsbericht und das IAB, was u.a. auch der Flüchtlingsrat Nds. in den Arbeitsmarktprojekten für Geflüchtete in der alltäglichen Arbeit regelmäßig feststellt:
Um Menschen, die auf der Suche nach Schutz in Deutschland angekommen sind, die Teilhabe an der Gesellschaft über Ausbildung und Arbeit zu erleichtern, bedarf es einer flächendeckenden Versorgung mit Sprachkursen und entsprechend frühzeitigen Zugang. Integrationskursangebote noch während des Asylverfahrens unabhängig vom Herkunftsstaat der Asylsuchenden wären dabei sicher ein probates Mittel. Auch die Ausweitung der Möglichkeiten eine Schule auch nach dem Überschreiten des schulpflichtigen Alters zu besuchen oder den Schulabschluss außerhalb einer Regelschule nachzuholen, wäre sinnvoll. Und beim Zugang zu Maßnahmen der Ausbildungsförderung darf es keine sozialrechtlichen Beschränkungen geben.