IHK Hannover fordert einheitliche Regelungen bei der Ausbildungsförderung für Geflüchtete und Abschiebungsschutz auch während einer EQ

Prof. Dr. Günter Hirth stellte während eines Fachgesprächs zum Thema Zugang zu Ausbildung und Arbeit von Migrant_innen am 26.09.2017 in Hannover das Engagement der IHK Hannover – darunter v.a. die Anerkennungsberatung – bei der Integration von Geflüchteten und anderen Migrant_innen dar. Dabei präsentierte Prof. Dr. Hirth auch Forderung der IHK Hannover zum Abbau von Hemmnissen beim Einstieg von Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit. Dazu gehört die Forderung nach Abschiebungsschutz während einer Einstiegsqualifizierung (EQ), denn Betriebe und geduldete Flüchtlinge sind immer wieder verunsichert, da es keine Garantie für ein Bleiberecht während einer EQ gibt. Ein weitere wichtige Forderung ist jene, „einheitliche Regelungen bei der Ausbildungsförderung“ einzuführen. Dazu muss sich vor Augen gehalten werden, dass einige Ausbildungsförderinstrumente wie z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder ausbildungsbegleitende Hilfen Flüchtlingen im Asylverfahren nur gewährt werden, wenn bei ihnen „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“ (siehe dazu auch hier). Etlichen Geflüchteten werden diese Leistungen daher verwehrt. Dem Flüchtlingsrat Niedersachsen werden immer wieder Beispiele bekannt, wonach Asylsuchende ihre Ausbildung abbrechen, weil sie z.B. ohne BAB ihren Lebensunterhalt nicht sichern können.
Die Präsentation von Prof. Dr. Hirth von der IHK Hannover siehe hier.