Jugendhilfeleistungen auch für begleitete Minderjährige

Der Arbeitskreis kritische Sozialarbeit München sowie der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) weisen in einem Handlungsleitfaden darauf hin, dass auch begleitete minderjährige Geflüchtete unabhängig vom Aufenthaltsstatus durchaus Anspruch auf Leistung der Kinder- und Jugendhilfe haben.
Handlungsleitfaden Jugendhilfe-begleitete-Minderjährige 12-2018