Landesflüchtlingsräte fordern Aufenthaltserlaubnisse für auszubildende Geflüchtete

Sicheren Aufenthalt für auszubildende Geflüchtete schaffen!

Der Flüchtlingsrat in Niedersachsen sowie dreizehn weitere Landesflüchtlingsräte in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Pro Asyl fordern Aufenthaltserlaubnisse für Flüchtlinge in Ausbildung sowie mit Ausbildungszusage. In einem Positionspapier zur sog. „Ausbildungsduldung“, auch „3+2-Regelung“ genannt, kritisieren die Flüchtlingsräte die derzeitige Regelung und ihre Umsetzung in der Praxis und fordern Rechtssicherheit durch eine Aufenthaltserlaubnis.

Die derzeitige Regelung ermöglicht lediglich einen Anspruch auf Duldung während der Ausbildung. Bei einer verbindlichen Zusage eines Ausbildungsplatzes vor Beginn der Ausbildung wird eine Duldung lediglich nach Ermessen erteilt. Nach Ansicht der Flüchtlingsräte braucht es stattdessen ein Aufenthaltsrecht, dass eine Aufenthaltserlaubnis für Auszubildende vorsieht. Nur so würde der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers Rechnung getragen. Die „Ausbildungduldung“ wird inzwischen faktisch zu Gunsten einer restriktiven Flüchtlingspolitik von einzelnen Landesregierungen ausgehebelt. Berechenbarkeit von Recht und Gesetz sieht jedoch anders aus.

Die im Integrationsgesetz 2016 verabschiedete, so genannte „Ausbildungsduldung“ kann in ihrem Kern nicht funktionieren. Denn als Duldung setzt die Regelung lediglich die Abschiebung aus. In der Folge bewerten einige Bundesländer oder gar einzelne Ausländerbehörden den politischen Willen zu hohen Abschiebezahlen höher als Integrationsbemühungen – höher als die Bestrebungen von Arbeitgeber:innen, Fachkräfte zu gewinnen. Zwar setzt die niedersächsische Landesregierung über einen Erlass die sog. „3+2-Regelung“ im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern wenig restriktiv und im Sinne des Gesetzgebers um, nichts desto trotz kommt es in der Praxis immer wieder zu Verunsicherungen sowohl auf Seiten der Flüchtlinge als auch auf Seiten der Ausbildungsbetriebe bzw. -einrichtungen.

Es ist daher an der Zeit, den halbherzigen Versuch, geflüchtete Menschen in Ausbildung zu bringen, durch eine klare Rechtslage zu korrigieren.

In ihrem Positionspapier skizzieren die Flüchtlingsräte die in der Praxis auftretenden und offensichtlich werdenden Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen „3+2-Regelung“. Politische Vorgaben einiger Landesregierungen führen dazu, dass die Intention der Ausbildungsduldung unterlaufen wird. Nach Ansicht des Flüchtlingsrates Niedersachsen sind die politischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen gegeben, um eine gesetzliche Regelung umzusetzen, die sowohl den Flüchtlingen als auch den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit gibt.

Das Positionspapier mit der Bitte um Unterstützung einer eindeutigen gesetzlichen Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge in Ausbildung geht an die niedersächsische Landesregierung, niedersächsische Bundestagsabgeordnete und weitere Arbeitsmarktakteure wie Kammern und Gewerkschaften.

Positionspapier der Flüchtlingsräte zur „3+2-Regelung“ hier