Niedersächsisches Innenministerium: Keine Erfolgsaussichten für Bundesratsinitiative für klare gesetzliche Regelung für Flüchtlinge in Ausbildung

Auf das Positionspaper von nunmehr vierzehn Landesflüchtlingsräten zur Ausbildungsduldung bzw. sog. „3+2-Regelung (siehe hier) hat das niedersächsische Innenministerium geantwortet. Demnach teilt das MI die Auffassung, dass eine klare gesetzliche Regelung wünschenswert wäre, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass keine Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung starten wird, da die Erfolgsaussichten gering einzuschätzen seien.
Gleichzeitig versichert das MI Niedersachsen aber immerhin, dass hinwirken werde, „dass etwaige Problemstellungen gelöst und die Intention des Gesetzgebers in der Praxis beachtet und die Bestimmungen mit Leben gefüllt werden“.
Schreiben des niedersächsischen Innenministeriums siehe hier.