Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt fest: Sprachkurse erreichen Förderziele

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) hat eine Auswertung der vom Land finanzierten Sprachkurse für Geflüchtete vorgenommen.
Das besondere an den Sprachkursen ist v.a., dass zu ihnen alle Geflüchteten unabhängig von Herkunftsstaat und Aufenthaltsstatus Zugang haben. Damit schließen dies Sprachkurse eine Lücke, die durch die Einschränkung des zugangsberechtigten Kreises der Geflüchteten zu den Integrationskursen (nach § 43 AufenthG) und darauf aufbauenden berufsbezogenen Sprachkursen (sog. DeuFöV-Kurse nach § 44a AufenthG) besteht.
Grundsätzlich fordert daher u.a. der Flüchtlingsrat, dass die Bundesregierung frühzeitig allen Geflüchteten, unabhängig von Herkunftsstaat und Aufenthaltsstatus die Teilnahme an Integrationskursen und bei Bedarf daran anschließend zu den berufsbezogenen Sprachkursen ermöglichen muss.

Der Bericht des MWK erläutert, in welcher Form die Sprachkurse umgesetzt wurden und werden. Seit der Einführung der landesfinanzierten Sprachkurse im September 2015 wurden knapp 4.000 Kurse durchgeführt, in denen gut 65.300 Geflüchtete unterrichtet wurden. In der Veröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass die Sprachkurse durch die vielseitigen Formen, in denen sie umgesetzt werden, Bildungsketten ermöglichen. Aus den Erfahrungen in den IvAF-Arbeitsmarktprojekten kann der Flüchtlingsrat diese Aussage bestätigen. Die Träger der Sprachkurse kommen laut dem Bericht zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen maßgeblich zur Integration Geflüchteter beitrügen. Dies gelte insbesondere für die große Gruppe derjenigen, die keinen unmittelbaren Zugang zu Integrationskursen haben, die aber dennoch lange oder sogar dauerhaft in Deutschland bleiben.

Das MWK selber stellt fest, dass die Sprachförderprogramme des Landes Niedersachsen wichtige Funktionen für alle Geflüchteten erfüllten und die Förderziele des Landes weitgehend erreicht würden. Mithin scheint es geradezu zwingend, dass diese Form der Sprachförderung auch zukünftig im bisherigen Umfang fortgeführt wird, zumindest, so lange es nicht für alle Geflüchteten Zugang zu den Integrationskursen und der berufsbezogenen Sprachförderung gibt.

Bericht MWK Sprachkurse 2015-2018