Überbrückungshilfen für Studierende, auch für Geflüchtete

Seit heute, 16. Juni, können Studierende, die auf Grund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, einen Zuschuss von bis 500,- Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 beantragen.

Berechtigt diesen Zuschuss zu beantragen sind grundsätzlich alle Studierenden mit einem Kontostand von unter 500,- Euro. Das heißt auch Geflüchtete, egal mit welchem Aufenthaltsstatus, können einen solchen Zuschuss erhalten, wenn sie an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert sind.

Weitere Infos zum Zuschuss sind auf der Seite des Deutschen Studentenwerks zu finden.

Die Antragstellung auf den Zuschuss kann unter folgender Webseite vorgenommen werden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/start

Dieser Zuschuss ist Bestandteil der von der Bundesregierung beschlossenen Überbrückungshilfe für Studierende und wird aus dem Budget des Bundesbildungsministeriums finanziert. Neben diesem Zuschuss können ausländische Studierende zudem seit Juni dieses Jahres ein Kredit bei der KfW-Bank beantragen.

Weitere Infos zu den Überbrückungshilfen auf der Webseite des Bundesbildungsministerium.