Ukraine: Tabellarische Übersicht der sozialrechtlichen Regelungen bei vorübergehendem Schutz nach § 24 AufenthG ab 01. Juni 2022

Zum 01. Juni 2022 soll für ukrainische Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG der geplante Wechsel der Leistungssysteme von AsylbLG zu SGB II bzw. SGB XII erfolgen. Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) hat im Rahmen des IQ Netzwerks Niedersachsen dazu inzwischen eine umfangreiche tabellarische Übersicht erstellt, die auch nach Stand des Verfahrens bei der Beantragung bzw. Erteilung des § 24 AufenthG differenziert. Dabei wird insbesondere der Zugang zu Leistungen in den Bereichen Existenzsicherung, Gesundheit, Arbeit, Ausbildung und Spracherwerb, sowie Familie dargestellt.

Hier die tabellarische Übersicht der GGUA