Vorgriffserlass des nds. Innenministeriums soll bei Berufsausbildung 1-jährige Duldung ermöglichen

Das niedersächsische Innenministerium hat im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Regelung in § 60a Abs. 2 AufenthG (siehe hier), die es den Ausländerbehörden erlauben soll, bei Aufnahme einer Berufsausbildung eine Duldung für ein Jahr auszustellen, erlassen. Das Innenministerium bittet die Ausländerbehörden bereits jetzt im Falle einer Ausbildung bzw. wenn eine Ausbildung aufgenommen werden soll, eine Duldung für ein Jahr auszustellen.

Erlass des nds. MI siehe hier