Vorgriffserlass in Niedersachsen zu „Chancenaufenthaltsrecht“ und Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b AufenthG
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag (siehe ab Seite 137) vereinbart, ein „Chancenaufenthaltsrecht“ für Menschen mit einer Duldung zu erteilen, die sich am 01.01.2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Weiterhin sollen die Anforderungen für die bestehenden Bleiberechtsregelungen nach den §§ 25a und 25b AufenthG gesenkt werden, so dass absehbar deutlich mehr Geduldete in einen sicheren Aufenthalt kommen können.
Das Niedersächsischen Innenministerium hat nun einen sog. Vorgriffserlass veröffentlicht, der die Ausländerbehörden in Niedersachsen anweist, denjenigen Personen eine Ermessensduldung zu erteilen, die von dem geplanten „Chancenaufenthaltsrecht“ oder den Änderungen der Bleiberechtsreglungen profitieren könnten.
Vorgriffserlass MI Niedersachsen, 02.05.2022
Verschiedene Organisation hatten zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag versprochenen Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Geflüchteten in prekärer Aufenthaltssituation konkrete Vorschläge gemacht, siehe hier.