Vorrangprüfung fällt dauerhaft weg
Am 06.08.2019 treten Änderungen in der Verordnung zum Integrationsgesetz sowie in der Beschäftigungsverordnung in Kraft (siehe Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Damit wird in der Beschäftigungsverordnung geregelt, dass künftig grundsätzlich keine Vorrangprüfung bei Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, denen die Beschäftigung erlaubt ist, mehr vorgenommen wird. Auch die Leiharbeit wird grundsätzlich erlaubt sein. Weiterhin bestehen bleibt aber die Arbeitsbedingungsprüfung bei Geflüchteten mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die noch keine 48 Monate in Deutschland sind.
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