Änderungen bei Sozialleistungen in 2021: u.a. höhere Regelsätze und Freibeträge

Claudius Voigt von der GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchener) hat wichtige Änderungen, die zum Jahresbeginn 2021 im Sozialrecht in Kraft getreten sind, zusammengestellt. U.a. steigen die Regelsätze für Bezieher_innen von Leistungen nach dem AsylbLG. Das gilt sowohl für die Bedarfssätze nach § 3a AsylbLG als auch für Bezieher_innen von Analogleistungen nach § 2 AsylbLG.
Auch der Freibetrag aus ehrenamtlichen Tätigkeit ist von 200,- Euro auf 250,- Euro pro Monat erhöht worden (siehe § 7 AsylbLG).
Der Übersicht von Claudius Voigt sind noch etliche weitere Änderungen zu entnehmen, u.a. wird darauf hingewiesen, dass der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wegen der Corona-Pandemie bis zum 31.03.2021 verlängert wird.

Übersicht der wesentlichen Änderungen im Sozialrecht hier