Bundestag stimmt für das Integrationsgesetz

Am 07.07.2016 hat der Bundestag für das Integrationsgesetz gestimmt. Das Integrationsgesetz ist ein sog. Artikelgesetz. Das heißt, es werden Änderungen in verschiedenen Gesetzen vorgenommen.

Die Bundesregierung bewirbt die Gesetzesänderungen als einen Beitrag die Integration von Flüchtlingen zu erleichtern.

Und tatsächlich enthalten die Gesetzesänderungen auch Verbesserungen beim Arbeitsmarktzugang bzw. bei der Förderung beim Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang.

Trotzdem gibt es am Integrationsgesetz und einige der darin enthaltenen Änderungen massive Kritik, z.B. auch vom Flüchtlingsrat Niedersachsen (siehe hier). Denn es gibt auch Verschärfungen durch Wohnsitzauflagen für schutzberechtigte Flüchtlinge und bei der Verfestigung des Aufenthalts. Zudem wird mit Sanktionen gedroht, sollten bestimmte Maßnahmen nicht angenommen werden. Kritisiert wird auch, dass nur Flüchtlinge aus wenigen – nach politischen Erwägungen ausgewählten – Ländern Zugang zu wichtigen Förderinstrumenten haben und so eine Segregation innerhalb der Asylsuchenden entsteht.

Volker Maria Hügel von der GGUA hat die Änderungen durch das Integrationsgesetz in Lesehilfen eingearbeitet:

Lesehilfe Änderungen im Aufenthaltsgesetz uns Strafgesetzbuch siehe hier

Lesehilfe Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz siehe hier

Lesehilfe Änderungen in der Beschäftigungsverordnung siehe hier

Die Bundesregierung hat nach der Annahme des Integrationsgesetzes eine homepage eingerichtet, auf der wesentliche Änderungen dargestellt sind sowie weitere Information rund um das Asylverfahren zu finden sind, siehe unter: www.deutschland-kann-das.de