IAB-Studie: Wohnsitzauflage für Geflüchtete reduziert Beschäftigungswahrscheinlichkeit

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat nun mit einer Studie belegt, was viele Kritiker_innen der Gesetzesverschärfungen im Aufenthaltsgesetz schon lange vermutet haben: De mit dem sog. Integrationsgesetz eingeführte Wohnsitzauflage nach § 12a Aufenthaltsgesetz für schutzberechtigte Geflüchtete ist hinderlich bei der Integration in den Arbeitsmarkt und wirkt keineswegs integrationsfördernd. Nicht nur der Zugang zum Arbeitsmarkt werde erschwert, sondern auch der Wechsel aus einer Gemeinschaftsunterkunft in eine private Wohnung. Und auch die Teilnahme an Integrationskursen wird durch die Wohnsitzauflage keineswegs gefördert. Somit wird auch die ursprüngliche Begründung zur Einführung dieser Gesetzesverschärfung, die letztes Jahr entfristet und als dauerhafte Regelung in das Aufenthaltsgesetz übernommen wurde, hinfällig.

Weitere Infos im Kurzbericht 3-2020 des IAB
Und in der Pressemitteilung des IAB vom 21.01.2020