Industrie- und Handelskammern fordern frühzeitigen Zugang zu Sprachkursen und Ausbildungsförderung unabhängig von Aufenthaltsstatus und vom Herkunftsland – gesicherter Aufenthalt bei Ausbildung wichtig

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zieht nach zwei Jahren Laufzeit Zwischenbilanz vom Aktionsprogramm „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration!“.

Allgemein wird die Aussetzung der Vorrangprüfung in den meisten Arbeitsagenturbezirken begrüßt. Auch die sog. „3+2-Regelung“ findet bei 71% der Kammern eine positive Resonanz. Allerdings sehen die Kammern auch Nachbesserungsbedarf. Konkret fordert der DIHK in seiner Zwischenbilanz, dass bereits grundsätzlich sechs Monate vor Ausbildungsbeginn sowie bei Absolvierung einer Einstiegsqualifizierung eine Ausbildungsduldung erteilt werden soll.
Der DIHK moniert zudem die unterschiedliche Auslegung der „3+2-Regelung“ in den einzelnen Bundesländern, die zur Verunsicherung in den Unternehmen führe. Auch das Hohe Bußgeld von bis zu 30.000,-, das Unternehmen droht, die nicht umgehend den Abbruch einer Ausbildung an die Ausländerbehörde melden, sei ein falsches Signal an die Unternehmen.

Die Kammern stellen zudem fest, dass unzureichende Sprachkenntnisse oftmals den Erfolg einer Ausbildung bedrohen. Das Angebot an berufsbezogenen Sprachkursen müsse ausgebaut und unabhängig vom Herkunftsland zugänglich gemacht werden. Problematisch seien oftmals auch die Erreichbarkeit und die zeitliche Vereinbarkeit von Sprachkursen mit der Ausbildung. Darüber hinaus empfiehlt der DIHK, Instrumente der Ausbildungsförderung grundsätzlich allen Geflüchteten unabhängig vom Aufenthaltsstatus zukommen zu lassen.

Die Zwischenbilanz ist auf der Website des DIHK hier zu finden
Die Süddeutsche Zeitung berichtete ebenfalls über die Erfahrungen der Industrie- und Handelskammern, siehe hier.