Zweite Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“ veröffentlicht

Die zweite Förderrichtlinie des Programms „Ausbildungsplätze sichern“ ist veröffentlicht worden. Ab sofort können Klein- und mittelständische Unternehmen sowie überbetriebliche Ausbildungsstätten und Ausbildungsdienstleister bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) Anträge stellen, um Ausbildungen von Azubis (ggf. temporär oder im Verbund) fortzuführen, deren ursprüngliche Ausbildungsbetriebe auf Grund der Corona-Pandemie die Ausbildung nicht weiterführen können.

Gefördert werden vorrangig Ersatz-Betriebe, die die betriebliche Ausbildung anstelle des eigentlichen Ausbildungsbetriebes im Rahmen einer Verbund- oder Auftragsausbildung fortsetzen oder aufnehmen. Alternativ können auch überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) und andere Träger Berufsbildungsstätten (Ausbildungsdienstleister) gefördert werden.

Die Förderung beträgt einmalig pro Auszubildenden 4.000,-€ -– unabhängig von der Förderdauer. // Mindestförderdauer beträgt 6 Monate//

Anträge zu Vereinbarungen von sogenannten Auftrags- und Verbundausbildungen, die zwischen dem 24.06.2020 und dem 30.06.2021 geschlossen werden, können bis zum 30.09.2021 gestellt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) setzt die Förderung im Namen des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) um:
https://www.kbs.de/DE/Bundesprogramm_Ausbildung/node.html

Zweite Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“