IAB: Zuwanderung zu Erwerbszwecken aus den Westbalkanstaaten verzögert sich in den deutschen Botschaften

Mit dem sog. „Asylpaket I“ wurden auch die letzten bisher noch nicht als sicher eingestuften Westbalkanländer zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt, um Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder zügiger abzulehnen und die Integration dieser abgelehnten Asylbewerber_innen in Deutschland faktisch unmöglich zu machen. Gewissermaßen als Gegenleistung ist eine „Westbalkan-Regelung“ in § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung (BeschV) eingeführt worden (siehe u.a. hier), die es Menschen aus den Westbalkanländern ermöglichen soll, für jegliche Arbeit, also nicht nur qualifizierte Beschäftigung, ein Visum zu bekommen.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat nun, nachdem das „Asylpaket I“ am 24.10.2015 in Kraft trat, nach über zwei Jahren Erfahrung mit der „Westbalkan-Regelung“, eine erste Auswertung vorgenommen: Tatsächlich ging die Zahl der Asylanträge seit der Anwendung des „Asylpaketes I“ deutlich von monatlich gut 9.800 Anträgen in 2015 auf monatlich rund 900 Anträge im Jahr 2017 zurück. Gleichzeitig wurden bei der Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum November 2015 bis September 2017 ca. 128.000 Anträge auf Zustimmung zur Beschäftigung, die einen Visumsantrag voraussetzen, gestellt, von denen rund 101.000 Anträge positiv beschieden wurden.
Das IAB stellt aber auch fest, dass die Zahl der genehmigten Visa deutlich geringer ausfällt. In der Zeit vom 01.01.2016 bis 30.09.2017 hat das Auswärtige Amt in nur 38% der Fälle, in denen es bereits eine Zustimmung der BA zur Beschäftigung gab, die Visa-Anträge bewilligt. Das IAB vermutet, dass dies v.a. auf eine Überforderung der Botschaften auf Grund zu geringer Kapazitäten zurückzuführen sei, so dass es zu sehr langen Bearbeitungszeiten kommt. So liegt bspw. die Wartezeit zwischen Terminanfrage und Antragstermin bei Visums-Anträgen auf der Grundlage von § 26 Abs. 2 BeschV bei der deutschen Auslandsvertretung in Bosnien-Herzegowina bei etwa zwölf Monaten!
Das IAB weist zudem darauf hin, dass mit der Umstellung des Antragsverfahrens seit dem 1. November dieses Jahres (siehe u.a. hier), die Transparenz des Verfahrens verloren geht. Nunmehr ist es nicht möglich, bereits vorab bei der BA die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen. Stattdessen wird die BA nach Visums-Antragstellung über die jeweilige Botschaft um Zustimmung angefragt. Somit ist nun nicht mehr festzustellen, in wie vielen Fällen, in denen die BA die Zustimmung erteilt, die Botschaften tatsächlich auch die Visa ausgestellen.

Zur IAB-Auswertung der „Westbalkan-Regelung“ hier