Anerkennung von Qualifikationen
Seit dem 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft. Damit hat jede_r Ausländer_in einen Anspruch darauf, die mitgebrachten Berufsqualifikationen auf die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss prüfen zu lassen.
Anerkennungsberatung: IQ Netzwerke
Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen bieten die IQ Netzwerke. In Niedersachsen gibt es 13 Beratungsstellen des IQ Netzwerkes, die zum Anerkennungsverfahren beraten und auch Qualifizierungsmaßnahmen anbieten, mit denen eine Gleichwertigkeit zu deutschen Abschlüssen erreicht werden kann.
Beratungsstellen und weitere Informationen vom IQ Netzwerk Niedersachsen siehe hier
Beratung für zugewanderte Frauen im Anerkennungsverfahren:
Insbesondere an geflüchtete und zugewanderte Frauen aus Hannover (aber auch aus anderen Regionen Niedersachsens) richtet sich das Angebot von kargah e.V. während des Anerkennungsverfahrens begleitend zu unterstützen:
https://www.migrationsportal.de/angebote/migrantinnen-migranten/zugewanderte-frauen-im-anerkennungsverfahren.html
Infos zur Anerkennungsfeststellung der Bundesagentur für Arbeit:
Informationen und Hinweise der Bundesagentur für Arbeit über die Möglichkeiten im Ausland erworbene schulische, universitäre oder berufliche Abschlüsse anerkennen zu lassen.
BA Anerkennung von Abschlüssen
Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Hier werden u.a. das Anerkennungsverfahren und Berufsbilder in Deutschland erläutert sowie auf Beratungseinrichtungen verwiesen:
www.anerkennung-in-deutschland.de
check.work: Online-tool zur Ermittlung von mitgebrachten Fähigkeiten und Berufserfahrungen:
Berater_innen, Vermittler_innen und Unternehmen sollen mit diesem tool mitgebrachte Fähigkeiten und Berufserfahrungen ermitteln, die nicht mit Zertifikaten belegt werden können.
Check.work ist ein Projekt der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, im Auftrag des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages. Um es zu verwenden, kann man eine Lizenz bei der IHK für München und Oberbayern erwerben.
Webseite check.work
Informationsportal zu Fragen der Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Auf der Website der Kultusministerkonferenz kann geprüft werden, ob ein ausländischer Schulabschluss zum Hochschulzugang berechtigt und wie ausländische Hochschulabschlüsse bewertet werden:
http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html
Zur Orientierung für die Bewertung ausländischer Schulabschlüsse wie auch Berufsabschlüsse hat das niedersächsischen Sozialministerium einen Leitfaden herausgegeben: Orientierungsleitfaden Bildungsabschlüsse Sozialministerium N. (Stand 09-2018)
Flyer des BAMF zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in 15 Sprachen, Stand 08/2015
Der Flyer informiert über das Bewertungsverfahren, die Kosten, die nötigen Unterlagen sowie grundsätzliche Informationen über Einreise, Aufenthalt und Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Hier geht es zum Flyer als pdf-Datei auf:
Deutsch, Arabisch, Griechisch, Englisch, Spanisch, Französisch, Kroatisch, Indonesisch, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch
Flyer des BAMF zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Handwerk, Stand 07/2016
Flyer als pdf-Datei auf Deutsch
Flyer des BAMF zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den akademischen Heilberufen in 5 Sprachen, Stand 08/2015
Hier geht es zum Flyer als pdf-Datei auf:
Deutsch, Arabisch, Englisch, Spanisch, Russisch
Flyer: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Was kostet das?
Im Rahmen des IQ Projekts „Fokus Flucht“ hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. einen Flyer über die Kosten eines Anerkennungsverfahrens von ausländischen Berufsabschlüssen erstellt. Der Flyer ist in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Farsi und Englisch erhältlich:
Deutsch.pdf
Arabisch.pdf
Farsi.pdf
Englisch.pdf
Hinweise des IQ-Netzwerkes Bayern für Ehrenamtliche zum Thema Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Broschüre mit Erläuterungen zum Anerkennungsverfahren und Fragebogen zur Vorbereitung zur Anerkennungsberatung bei Beratungsstellen der IQ-Netzwerke, siehe hier.
ValiKom – Verfahren zur Kompetenzfeststellung
Wer im Ausland bereits Berufserfahrungen gesammelt hat, kann dies – selbst wenn keine Zertifikate darüber vorliegen – über das Kompetenzfeststellungsverfahren ValiKom von der zuständigen Kammer bestätigen und berwerten lassen.
Hier ein Flyer der HWK Hannover zu ValiKom.