„Niedersachsen packt an“
„Niedersachsen packt an“ ist ein Bündnis, initiiert vom DGB, den beiden großen christlichen Kirchen, den Unternehmerverbänden Niedersachsen und der Landesregierung, dem sich inzwischen zahlreiche verschiedene Akteure aus Niedersachsen angeschlossen haben. Das Bündnis bestehend aus mittlerweile rund 300 Organisationen und über 2.200 Einzelmitgliedern hat insbesondere zum Ziel die gesellschaftliche Teilhabe von Flüchtlingen zu erleichtern. Dazu sollen Maßnahmen gebündelt und entwickelt werden.
Informationen zum Bündnis „Niedersachsen packt an“ hier.
Über das Bündnis werden sog. Integrationskonferenzen veranstaltet. Zwei solcher Konferenzen wurden bereits durchgeführt.
Am 06.06.2016 fand die zweite Integrationskonferenz zum Thema Arbeit statt. Das Bündnis „Niedersachsen packt an“ hat nun eine Broschüre mit dem Titel „Wege in Arbeit und Ausbildung für geflüchtete Menschen in Niedersachsen“ veröffentlicht (siehe hier). Es wird darin die Ausgangslage auf dem Arbeitsmarkt, auf die die Flüchtlinge hier treffen, dargestellt sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, unter denen sie eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen können. Weiterhin werden Förderinstrumente vorgestellt, mit denen Flüchtlinge über die Arbeitsagenturen und Jobcenter unterstützt werden können. Schließlich werden Handlungsfelder ausgemacht, die u.a. auf der Integrationskonferenz diskutiert wurden und deren Bearbeitung als sinnvoll betrachtet werden, um die Integration in den Arbeitsmarkt für Flüchtlinge erfolgreich zu gestalten.
Vieles deckt sich mit den Vorschlägen, die auch AZF3 entworfen hat (siehe hier). Auch wird auf Defizite bei der Ausbildungsförderung für Geduldete und Flüchtlinge im Asylverfahren hingewiesen und die Tatsache, dass das geplante Integrationsgesetz immer noch verlangt, dass diese Instrumente zumeist erst nach 15 Monaten Voraufenthalt angewendet werden können. Es wird jedoch überhaupt nicht darauf eingegangen und kritisiert, dass das Integrationsgesetz eine weitere Vertiefung der Spaltung der Asylsuchenden in diejenigen mit guter Bleibeperspektive und andere mit weniger guten Bleibeperspektiven bewirken wird. Denn Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung für Menschen im Asylverfahren wird es nur für diejenigen geben, „bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“. Alle anderen werden weiterhin ausgeschlossen bleiben. Vor dem Hintergrund, dass derzeit die bereinigte Schutzquote für Asylantragsteller_innen bei über 70% liegt, also auch zahlreiche Menschen aus anderen Ländern dauerhaft in Deutschland leben werden und zudem eine kleine Anfrage im Bundestag zu Tage brachte, dass ca. 545.000 Menschen in Deutschland leben, deren Asylantrag abgelehnt wurde, von denen inzwischen aber rund 83 % eine Aufenthaltserlaubnis oder gar Niederlassungserlaubnis besitzen, wird klar, dass diese Ausgrenzung lediglich dazu führen wird, dass etliche Flüchtlinge weiterhin Benachteiligung auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit zu erdulden haben.
Handlungsempfehlungen AZF 3 hier
Die erste Integrationskonferenz zum Thema Sprache fand am 16. März 2016 im Hannover Congress Centrum (HCC) statt. Aus Anlass dieser Konferenz hat die Landesregierung eine Broschüre mit der Übersicht der Sprachangebote des Landes Niedersachsen herausgegeben.
Broschüre „Sprachlernen und Sprachförderung für geflüchtete Menschen in Niedersachsen“ hier
Die zweite Integrationskonferenz zum Thema Arbeit fand am 6. Juni 2016 ebenfalls im HCC in Hannover statt. Dazu hat die niedersächsischen Staatskanzlei eine Presseinformation veröffentlicht, siehe hier.
Weitere Informationen zu den geplanten Integrationskonferenzen und weiteren Veranstaltung im Rahmen des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ hier