AZF Hannover – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

AZF Hannover – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Aktuelles

Meldung vom Dienstag den 27.01.2015
Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz und im BAföG

Meldung vom Dienstag den 6.01.2015
Residenzpflicht gelockert: bundesweite Reisefreiheit i.d.R. nach drei Monaten Aufenthalt

Meldung vom Dienstag den 11.11.2014
Beschäftigungserlaubnis: Keine Vorrangprüfung nach 15 Monaten Aufenthalt

Meldung vom Mittwoch den 5.11.2014
Gesetzesänderung in Kraft: Arbeitsverbot nur noch in den ersten 3 Monaten

Meldung vom Donnerstag den 25.09.2014
Änderungen bei Arbeitsmarktzugang und weitere Erleichterungen beschlossen

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Das Projekt „AZF3 – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge“ wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund, Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales   Europäischer Sozialfond
Europäischer Sozialfond Förderperiode 2014-2020   Europäische Union
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